Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Es gelten ausschließlich unsere nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle, auch
zukünftigen, Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen haben.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen,
Abbildungen, technische Daten und Arbeitsblätter sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht
ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
3. Unsere Preise gelten freibleibend, ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Rollgeld, Porto,
Versicherung, Zoll, Abnahmekosten, Montageleistungen etc. Diese Preise verstehen sich ausschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ab einem Netto-Warenwert von €1.500,-- erfolgt die Lieferung frei
Station bzw. frei Haus, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferungen mit
geringerem Netto-Warenwert gehen die Versandkosten zu Lasten des Vertragspartners.
4. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein Netto, jeweils ab
Rechnungsdatum. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen
den Vertragspartner weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Im Falle des Zahlungsverzuges
werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5. Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren
Betrieb verlassen hat. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen in Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse,
die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung
oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Vorlieferanten eintreten. Teillieferungen sind gestattet.
6. Sobald der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
7. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder
bedingten Forderungen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen
vermischt, vermengt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Eigentums-
oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit
kaufmännischer Sorgfalt für uns. Er darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in regelmäßigem
Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon mit
Vertragsabschluß zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen
Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen einen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber
in Höhe des Wertes der uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ab.
8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang
der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9. Die Rückgabe von gelieferten Artikeln, kann nur nach Absprache geschehen und muss in einwandfreiem
Zustand erfolgen. Die Ware muss frei Haus zurückgeschickt werden. Die Gutschrift erfolgt abzüglich 10%
vom Nettowarenwert für Überprüfung und Einlagerung, jedoch mindestens 15 EUR. Sonderanfertigungen
sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wurmberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus der Geschäftsbeziehung ist Pforzheim.
11. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
Schreiber Industriebedarf GmbH, Pforzheimerstr. 45 Tel. 07044 / 902980
75449 Wurmberg Fax 07044 / 902981